7. Änderung der EU-Kosmetikrichtlinie
Seit März 2009 keine Tierversuche mehr für Kosmetik?
Mit dem nun in Kraft tretenden EU-weiten Vermarktungsverbot tierquälerischer Kosmetik ist laut Ärzte gegen Tierversuche ein wichtiges Ziel erreicht. Allerdings bedeutet dieses Verbot immer noch kein Ende der Tierqual für die Schönheit, da Versuche zur Giftigkeit bei wiederholter Gabe, Reproduktions-Giftigkeit sowie zur Aufnahme, Verteilung, Verstoffwechselung und Ausscheidung einer Substanz noch bis mindestens 2013 erlaubt sind.
Nach Ansicht der Ärztevereinigung ist es unverständlich, wie die Politik derart schwerfällig und mit so vielen Schlupflöchern Verbote für Versuche in Gang bringt, die nur dem reinen Kommerz dienen. Es gibt über 8.000 alt bewährte Inhaltstoffe, mit denen sich ganz ohne Tierqual beliebig viele Schönheitsmittel herstellen ließen.
Da die Industrie den Markt aber unermüdlich mit Cremes und Pulvern mit immer neuen Inhaltsstoffen überschwemmt, ist zu befürchten, dass die Tierversuche in der Kosmetik so fortgeführt werden wie bisher. Denn die meisten Rohstoffe werden nicht ausschließlich für Kosmetika verwendet.
Quelle : Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche
Wie sicher können wir sein, dass unsere Kosmetik wirklich nichts mit Tierversuchen zu tun hat?
Aus unterschiedlichen Quellen ist zu lesen, dass Schätzungsweise nur
ca. 10 % der Inhaltsstoffe ausschließlich für Kosmetik hergestellt werden. Also, für 90 % werden weiterhin Tierversuche durchgeführt, weil sie auch Bestandteil anderer Produkte
z. B. der chemischen Industrie sind und somit nach dem Chemikaliengesetz getestet werden müssen.
Doch, wie kann der Verbraucher das unterscheiden?
Um weiterhin ganz sicher zu sein, dass die benutzte
Kosmetik wirklich ganz ohne Tierversuche ist, sollten wir unsere Kosmetik in alt bewährter Weise kaufen.
Kometik nach den Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes

mit dem Häschen-LOGO
oder kontrollierte Naurkosmetik

mit dem Siegel des BDHI