Botox und andere Nervengifte
Zellkultur statt LD-50-Test an Mäusen
– hierbei handelt es sich um der giftigsten chemischen Stoffe
Auf dem 73. ZEBET-Seminar beim BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) wurde eine Alternative von Prof. Bernd Antkowiak von der Sektion Experimentelle Anaesthesiologie der Universität Tübingen vorgestellt.
Eine „Präparation zur Bestimmung der Wirksamkeit von Muskelerschlaffungen und von Nervengiften im Reagenzglas“ war das Thema. Bestimmte chemische Verbindungen,
z. B. Botox, werden einerseits in der Neurologie zur Behandlung von Erkrankungen des Bewegungsapparates (Auflösung der Blockade einer Nerv – Muskel Übertragung) und andererseits in der Anästhesie zur Bewirkung der Muskelerschlaffung während einer Operation eingesetzt.
Diese Stoffe haben jedoch die Eigenschaft, dass sie bei bestimmter Dosierung die Atmung lähmen, oder auch das Bewusstsein nicht zuverlässig ausschalten, sodass Patienten die OP wach erleben. Gängige Praxis ist es, LD-50-Tests an Mäusen zur Aktivitätsbestimmung der jeweils eingesetzten Stoffe vorzunehmen. Obwohl allein in Deutschland jährlich insgesamt 200 000 Mäuse für diese Produktionsprüfungen leiden und sterben müssen, treten trotzdem noch bei bis zu 50 000 Operationen Probleme auf, d.h. die Patienten sind nur scheinbar in tiefer Narkose, erleben die durch die OP verursachten Schmerzen jedoch mehr oder weniger deutlich. Zusätzlich berichten diese nach der Narkose über Angstzustände bis hin zur Panik.
Die Äußerung von Prof. Antkowiak: „nun können wir uns vorstellen, was die Mäuse zu erleiden haben“ bestätigte unsere Forderung, dass diese Versuche schnellstens durch eine tierversuchsfreie Methode ersetzt werden müssen. Gleichzeitig zeigte Prof. Antkowiak die homepage-Seite über Botox von den Ärzten gegen Tierversuche und sagte: diese Proteste sind berechtigt und ernst zu nehmen“. (Diese Äußerungen sind hier fast wörtlich wiedergegeben worden).
Beide Aspekte, die große Zahl der jährlich „verbrauchten“ Tiere und die durch die ungenauen Messergebnisse verursachten Narkosefehler gaben für die Forschergruppe den Anstoß zur Suche nach einer Alternativmethode. Hinzu kam ein erhebliches Interesse der Bundeswehr, genauere Erkenntnisse über Möglichkeiten zum Schutz der eigenen Truppe beim Einsatz des chemischen Kampfstoffes VX zu gewinnen. (Die Toxizität von VX ist so hoch wie die von Botox, bereits 10 Milligramm sind für einen Menschen tödlich). Aus diesem Interesse heraus hat die Bundeswehr die bisherige Entwicklung der vorgestellten Methode finanziert. (Sollte sich daraus eine wesentliche Einsparung von Versuchstieren ergeben, wäre dies immerhin ein erfreulicher Nebeneffekt dieser Mittel aus dem Wehretat!).
Die Forscher machten sich bei ihrem Ansatz die bereits vorher bekannte Erkenntnis zu Nutze, dass sich nach kurzer Zeit Synapsen, d.h. Schnittstellen zwischen Nerven- und Muskelzellen bilden, wenn Gewebestücke des Rückenmarks und der Muskulatur zusammen kultiviert werden. Durch gleichzeitige Messung der Nerven- und der Muskelzellen konnten sie zweifelsfrei klären, dass die in der Petrischale erzeugbaren Muskelkontraktionen tatsächlich neurologischen Ursprungs sind. Sie haben das Verfahren optimiert und gewinnen inzwischen aus einer Maus etwa 30 Zellkulturen, die jeweils etwa 6 Monate einsatzfähig bleiben.
Das Verfahren soll noch weiter entwickelt werden. Vorgetragen wurde ein als
„viel versprechendes in vitro-Modell zur Bestimmung der Wirksamkeit von chemischen Verbindungen, die an der Schnittstelle zwischen Nerven und Muskeln angreifen“
bezeichnetes Zwischenergebnis. Folgen müssen noch umfangreiche Prüfungen der Verlässlichkeit dieser Methode und die Validierung ihrer Prognosefähigkeit in Bezug auf die unterschiedlichen Stoffgruppen, die in der Praxis zum Einsatz kommen.
Wie immer wird die Messlatte dabei die bisher angewendete tierversuchsbasierte Methode, in diesem Fall der LD-50-Test mit Mäusen sein, obwohl gerade in diesem Fall die Unzuverlässigkeit des Tierversuchs in Fachkreisen überhaupt nicht geleugnet wird.
Eine Ablösung der LD-50-Tests in diesem Bereich, die jährlich allein in Deutschland 200 000 Mäusen nach äußerst schmerzhaften Versuchen das Leben kosten, ist deshalb kurzfristig leider nicht zu erwarten. Trotzdem sollten wir das Bemühen dieser Forschergruppe nicht gering achten. Selbst wenn ihr „Einstieg“ die Unzuverlässigkeit der etablierten tierversuchsbasierten Methode und nicht das Streben nach tier- schonenden Alternativen gewesen sein sollte, haben sie doch einen Ansatz entwickelt, der im Ergebnis vielen Tieren Qual und Tod ersparen kann und der der häufig von Tierversuchs-Befürwortern als sehr begrenzt einsetzbar abqualifizierten Arbeit mit Zellkulturen ein ganz neues Einsatzgebiet erschließen würde. Dass sie dafür die vergleichsweise üppigen Forschungsgelder der Bundeswehr mobilisieren konnten, erscheint uns durchaus bemerkenswert.
Wir wünschen dem Forscherteam viel Erfolg!
Dieter Bütefisch - Brigitte Jenner
Foto: Ärzte gegen Tierversuche
Zur Zeit leider noch grausame Wahrheit erfahren Sie in der nachfolgenden Pressemitteilung.
Gemeinsame Pressemitteilung von
Ärzte gegen Tierversuche e.V. und Deutscher Tierschutzbund e.V.
Grausame Tierversuche für ein faltenfreies Gesicht – Neuer Undercoverfilm zeigt erstmals die hässliche Wahrheit über Botox
Taumelnde, nach Atem ringende Mäuse und Mäuse-Leichen: Verdeckt gedrehte Filmaufnahmen aus einem britischen Labor, belegen das qualvolle Schicksal von Tausenden von Tieren, die jährlich für die Prüfung von Botulinumtoxin, kurz Botox, sterben müssen. In deutscher Fassung ist der abschreckende und aufklärende Film jetzt erstmals online auf den Seiten der Ärzte gegen Tierversuche, des Deutschen Tierschutzbundes und auf dem Videoportal YouTube zu sehen. Die Verbände fordern ein Ende dieser Versuche.
Neben seinen medizinischen Anwendungsbereichen gilt Botox, als »Wunderwaffe gegen Falten« und als »trendy Glattmacher«. Doch zumeist ist nicht bekannt, dass zur Testung jeder einzelnen Produktionseinheit mindestens 100 Mäuse sterben müssen, im Jahr sollen es über 300.000 Mäuse weltweit sein. Bei Undercover Aufnahmen hat nun die britische Tierschutzorganisation British Union for the Abolition of Vivisection (BUAV) das Leid der Tiere in einem englischen Auftragsforschungslabor festgehalten. Gezeigt werden Mäuse, denen das Botox-Produkt Dysport® der Ipsen Pharma GmbH in die Bauchhöhle injiziert wurde. Die über acht Monate in 2009 heimlich gemachten Aufnahmen dokumentieren den Leidensweg der Tiere, der von anfänglichen Lähmungserscheinungen bis zum Tod durch Atemstillstand geht. Auch die Tötung der überlebenden Tiere nach den Versuchen ist zu sehen, wobei einzelnen Tieren unsachgemäß das Rückgrat gebrochen wird und die Tiere langsam unter Qualen sterben.
Das beliebte Anti-Falten-Mittel Botox, das auch ein potentes Medikament ist, wird von Bakterien gewonnen und ist das stärkste bekannte Gift. Es hemmt die Signale zwischen Nerv und Muskel. Unter die Haut im Gesicht gespritzt lähmt es für etwa zwei bis sechs Monate die Muskeln, das Gesicht erscheint dadurch glatter. »Rund 74.000 Mäuse müssen pro Jahr in dem britischen Labor für die Antifaltenspritze leiden und sterben«, weiß die Veterinärmedizinerin und wissenschaftliche Mitarbeiterin von Ärzte gegen Tierversuche Dr. Corina Gericke. »In Deutschland waren es im letzten Jahr 34.000 Mäuse. Tendenz steigend.« So wird im Hamburger Labor LPT das Botulinumtoxinprodukt Xeomin® der Frankfurter Firma Merz an Tieren getestet.
Doch noch ein weiterer Aspekt ist den Verbänden ein Dorn im Auge. »Die europäischen Bürger akzeptieren keine Tierversuche für Schönheitsmittel. Gerade dieses Jahr trat ein Tierversuchsverbot für die Prüfung von kosmetischen Inhaltsstoffen in Kraft. Und hier werden nun jährlich Tausende von Tieren gequält, um am Wahn nach ewiger Jugend zu verdienen«, sagt die Fachreferentin für Tierversuche und Alternativmethoden der zum Deutschen Tierschutzbund gehörenden Akademie für Tierschutz,
Dr. Irmela Ruhdel. Laut Tierschutzgesetz dürfe ein solch qualvoller Tierversuch nur durchgeführt werden, wenn dies „von außerordentlicher Bedeutung für wesentliche Bedürfnisse von Mensch und Tier ist. »Bei einer kosmetischen Anwendung ist das eindeutig nicht der Fall. Botox-Mittel zur Faltenglättung müssen daher generell verboten werden«“, so Ruhdel weiter Nur so sei es zu vermeiden, dass hier permanent eklatant gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wird.