Affenversuche Bremen - Entscheidung des Verwaltungsgerichtes
Affenversuche in Bremen gehen vorerst befristet weiter
Am 19. Dez entschied auf Antrag der Universität Bremen das Verwaltungsgericht, dass die umstrittenen Affenversuche des
Prof. Dr. Andreas Kreiter befristet weitergeführt werden dürfen. Die Frist ist auf zwei Monate nach Zustellung des Widerspruchsbescheides der Genehmigungsbehörde festgesetzt.
Tierschützer bedauern diese Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zutiefst. Die große Hoffnung liegt nun im Hauptverfahren. So wird erwartet, dass in diesem Verfahren dem Tierschutzgesetz und insbesondere dem Staatsziel Tierschutz in vollem Umfang Rechnung getragen wird.
Begründung:
Das Gericht hat die weitere Gestattung der Versuche
u. a. damit begründet, dass selbst seit der Aufnahme des Staatsziels Tierschutz die Versuche in Bremen genehmigt worden seien. Ebenfalls wurde ein materielles Argument, der Wegfall von Forschungsgeldern, angeführt. Auch in der Frage der „ethischen Vertretbarkeit“ wollte sich das Gericht aus Zeitmangel nicht festlegen. Hierzu bedarf es noch weitere Sachaufklärung.
Nun ist die Genehmigungsbehörde intensiv dabei, an einem Widerspruchsbescheid zu arbeiten, der dann auch neue Belastungsmessungen für die Tiere beinhaltet. Fest steht schon jetzt - so die Behörde - , dass wohl ein anderer Gutachter herangezogen wird.
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