Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine in Berlin
Aktueller Stand
Seit mehr als einem Jahr gehört das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine zu unseren Hauptthemen. Inzwischen wurde der Antrag in den zuständigen Ausschüssen beraten. Ähnliche Gesetzes-Anträge wurden in Sachsen und Schleswig-Holstein bereits abgelehnt. Auch in Berlin sieht es nicht gut aus.
Nachfolgend die Abstimmungsergebnisse im Einzelnen:
Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftssordnung
Ablehnung: Fraktionen SPD, Linke und CDU
Zustimmung: Grüne und FDP
Ausschuss für Wissenschaft und Forschung
Ablehnung: Fraktionen SPD, Linke, CDU und FDP
Zustimmung: Grüne
Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz
Ablehnung: SPD, Linke, CDU und FDP
Zustimmung: Grüne
Dieses sind Empfehlungen der Ausschüsse.
Maßgebend ist jedoch die Abstimmung im Abgeordnetenhaus.
Hier eine Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen der einzelnen Fraktionssprecher in der Ausschusssitzung am 23.02. des Ausschusses für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz.
Die für Tierschutz zuständige Senatorin Katrin Lompscher (Linke) hält zwar ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine generell für sinnvoll, findet aber den eingeschlagenen Weg über die Landesverfassungen für falsch. Hier soll gleich der „Königsweg“ eingegangen werden – die Verankerung der Verbandsklagerechts im Grundgesetz. So sehen es auch die anderen Fraktionen. Immer wieder wird die Ablehnung des Verbandsklagerechts mit der Angst vor Genehmigungsschwierigkeiten bei Tierversuchsvorhaben begründet und somit einer Einschränkung der Forschungsfreiheit. Weder die Abgeordnete Claudia Hämmerling (Grüne) noch der Tierschutzbeauftragte Dr. Lüdcke konnten dies ausräumen.
Diese Ängste sind aus unserer Sicht vollkommen unbegründet, denn gerade die Genehmigung von Tierversuchen ist im Tierschutzgesetz so detailliert geregelt, dass wirklich nur Verstöße dagegen zur Klage führen könnten. Doch niemand braucht gegen etwas zu verstoßen, was sowieso großzügig geregelt ist.
Genau die gleichen Argumente wurden angeführt, um die Verankerung des Tierschutzes ins Grundgesetz zu verhindern. Doch auch hier war der Weg durch die Aufnahme des Tierschutzes in die Landesverfassungen der Bundesländer vorgezeichnet. Nach dem immer mehr Länder diesen Weg beschritten hatten, folgte dann nach genau 12 Jahren die Bundesregierung. Schon deshalb sehen wir die Chance, wenn der Königsweg vorerst verschlossen bleibt, auf der Landesebene konzentriert vorzugehen.
Noch ist nicht alles verloren.
Bitte stimmen Sie für das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine in Berlin unter www.tierschutzklage.de