Gemeinsame Presseerklärung zur Vogelgrippe
Pressemitteilung
29.04.2008
Deutschland seit Monaten frei von „Vogelgrippe“ -
trotzdem kein Ende der Schikanen gegen Öko-Bauern?
Diese Widersprüche in den politischen Maßnahmen wurden beim Fachgespräch der Bundestagsfraktion der Grünen zum Thema am 21.April von Ornithologen, Landwirten, Tierärzten und Tierschützern massiv kritisiert .
Seit Monaten wurde in Deutschland kein Hinweis auf die Vogelgrippe (hoch pathogene Geflügelpest H5N1 Asia) mehr gefunden, so dass diese Tierseuche in Deutschland nach den Kriterien der Internationalen Organisation für Tiergesundheit in Paris (OIE) offiziell als erloschen gilt.
Zuletzt wurden im Dezember 2007 in Brandenburg drei kleine Hühnerhaltungen infiziert, offenbar durch unbehandelte Lebensmittelreste (Tiefkühlenten oder Eier).
Auch in Nachbarländern werden schon lange keine Ausbrüche beobachtet. Im Februar gab es einen fraglichen Nachweis bei einer Tafelente in der Schweiz, bei der jedoch keine Viren gefunden werden konnten. Entdeckt wurden nur Fragmente von Genen, die dem Virus zugeordnet werden. Ob zu recht wird man wohl nie erfahren - die Ente müsste nach Vermutungen der Schweizer Veterinäre längst im sibirischen Brutgebiet sein.
Trotz intensiver Suche, bei der inzwischen mehr als 350 Tausend Wildvögel weltweit auf Viren getestet wurden, konnte nicht bewiesen werden, dass Wildvögel im Freiland eine Infektion länger als ein paar Tage überleben können. Und dass Wildvögel während der infektiösen Phase der Krankheit noch fit genug sind, um nennenswerte Entfernungen zurückzulegen, ist noch unwahrscheinlicher. Vor allem aber konnte bei keinem Ausbruch in Geflügelbeständen jemals ein konkreter Hinweis auf einen Wildvogel gefunden werden, der das Virus eingeschleppt haben könnte. Schuldig trotz Mangel an Beweisen?
Woher kommen die Geflügelpest-Viren, die zuerst 2005, und seither immer wieder, wenn auch in zunehmend größeren Zeitabständen in Europa auftauchen? Aus Asien ist seit langem bekannt, dass die Viren in Geflügelbeständen der Massentierhaltung längere Zeit unbemerkt überdauern können, vor allem bei Enten oder Gänsen. Seit 2007 ist dies nun auch für Deutschland amtlich belegt, und vom FLI in seinem Epidemiologischen Bulletin beschrieben:
In mehreren bayrischen Mastenten-Beständen wurde im August und September 2007 das Virus entdeckt. Dabei konnte anhand von Rückstellproben bei einem erst im September entdeckten Ausbruch festgestellt werden, dass bereits am 1. August infizierte Enten aus diesem Bestand geschlachtet worden waren. Aber schon wesentlich früher, im Juni 2007, gab es konkrete Hinweise auf einen möglichen Eintrag aus tschechischen Ausbrüchen. Dieser Ausbruch ist also viele Wochen, wenn nicht Monate, lang unbemerkt geblieben.
Dass zur selben Zeit in dieser Region auch tote, infizierte Park- und Wildvögel gefunden wurden ist sicher kein Zufall, auch wenn die Behörden sich schwer tun, die Zusammenhänge zu erkennen. Denn schon vor den Wildvogel-Funden war das Virus, das erst spät entdeckt wurde, in den geschlossenen Ställen - und könnte über Kot, Kadaver oder Schlachtabfälle ins Freie gelangt sein.
Auch bei Ausbrüchen in anderen
EU Ländern 2007 ist ein Zusammenhang mit Geflügelhandel bekannt (Ungarn und England) oder wahrscheinlich. Wildvögel waren nur in wenigen Fällen als letztes Glied in der Infektionskette betroffen.
Obwohl die Gefahr von Ausbrüchen seit langem zurückgeht, und Wildvögel nicht mehr ernsthaft als Auslöser angesehen werden können, besteht in vielen Gegenden Deutschlands weiterhin die Stallpflicht, angeblich zum Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln. Da ein Ende nicht abzusehen ist, kommen immer mehr Freilandhaltungen in Deutschland in existenzielle Gefahr.
So wurde die Stallpflicht für die Zuchtgänse der Firma Eskildsen in Wermsdorf / Sachsen durch die Behörden am 8.4.08 auf unbefristete Zeit verlängert. Das stellt diesen Betrieb vor existenzielle Probleme.
Die Vernichtung von ökologisch wirtschaftenden Geflügelbetrieben kann und darf nicht das Resultat der Landwirtschaftspolitik sein. Aus diesen Gründen wird von den unterzeichnenden Vereinen der beiliegende „Offene Brief“ an den Minister für Landwirtschaft, Ernährung, Umwelt und Verbraucherschutz, Herrn Horst Seehofer, geschickt.
Für Fragen: Karin Ulich für Tier und Mensch e.V. (
Tel. 08389-577)
29.4.08
Sehr geehrter Herr Minister Seehofer,
wie Sie sicher wissen, gilt Deutschland wieder offiziell als vogelgrippefrei, wie die OIE und die Massenmedien meldeten.
Trotzdem ist die Gefahr Geflügelhalter für ökologisch und konventionell wirtschaftende Freilandhalter nicht gebannt - im Gegenteil! Nun drohen die längst überflüssigen Vorbeuge-Maßnahmen gegen Geflügelpest kleinen und ökologisch wirtschaftenden Betrieben die Luft abzudrücken - "Wirtschaftliche Keulung" unter dem Vorwand der Seuchenbekämpfung?
Insbesondere leiden Gänse- und Entenhaltungen, deren Betriebe sich ja meistens in Wassernähe befinden, extrem unter der gerade dort häufig fortbestehenden Stallpflicht! Auch unter behördlichen Auflagen ist es oft unmöglich, artgerechte Lebensbedingungen für Wassergeflügel herzustellen.
Dabei wird weltweit von Experten der Sinn der Stallpflicht angezweifelt, unter anderem von der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft (Resolution vom 30.9.2007) . Die Kritik stützt sich auf die Beobachtung, dass bisher niemals eine Vogelgrippe-Infektion von Geflügelbeständen durch Wildvögel nachgewiesen werden konnte . Das "Risiko", dass Wildvögel Vogelgrippe einschleppen, ist daher offenkundig gering.
Dagegen häufen sich Hinweise und Beweise, dass Vogelgrippe-Ausbrüche in Europa, ebenso wie in Asien oder Afrika, in der Regel durch Viren ausgelöst werden, die in Massentierhaltungen längere Zeit unbemerkt zirkulieren . Das FLI hat dies 2007 in Bayern nachgewiesen; das englische Agrar-Ministerium DEFRA kam beim Ausbruch in Suffolk im Januar 2007 zu demselben Schluss.
Eine intensivere, gezielte Suche nach Virenreservoiren in der europäischen Geflügelindustrie ist daher der einzige Erfolg versprechende Weg, der möglicherweise fortdauernden Bedrohung durch die Seuche nachhaltig zu begegnen.
Wir fordern daher, die Stallpflicht sofort zu beenden durch bundesweite Ausnahmeregelungen nach § 13(2) Geflügelpest-Verordnung vom 18.10.2007.
Wir fordern darüber hinaus, alsbald die Geflügelpest-Verordnung, die zahlreiche sachliche Fehler enthält und formal wie sprachlich unzumutbar ist, baldmöglichst und grundlegend zu reformieren.
Wir fordern drittens, die Risikobewertungskriterien des FLI von unabhängigen Wissenschaftlern und Praktikern (Epidemiologen, Ornithologen, Virologen, Veterinären, Geflügelhaltern) überprüfen zu lassen und dem aktuellen Wissensstand anzupassen. Die Erkenntnisse aus den Vogelgrippe-Ausbrüchen der letzten Jahre müssen unbedingt berücksichtigt werden.
Mit freundlichem Gruß