Deutsches Pelz Institut verklagt Tierversuchsgegner
Deutsches Pelz Institut verliert vor Gericht gegen Tierversuchsgegner Berlin und Brandenburg
Heute verhandelte das Landgericht Berlin über eine Unterlassungsklage des Deutschen Pelz Instituts gegen die Tierversuchsgegner Berlin und Brandenburg. Die Lobbyorganisation des Pelzhandels scheiterte bei dem Versuch, die Verbreitung eines Flugblattes mit dem Titel
»Mein Pelz ist mein Leben« verbieten zu lassen, mit dem die Tierschützer über das Leiden von Pelztieren informieren.
Bereits zu Beginn der Verhandlung wurde deutlich, dass der Vorsitzende Richter Mauck die Informationskampagne der Tierversuchsgegner als zulässige Meinungsäußerung in einer die Öffentlichkeit besonders berührenden Frage einstufte. Er stellte fest, dass die Tierversuchsgegner die ihrem Flugblatt zugrundeliegenden Tatsachen ausreichend belegt hätten. Gegenüber dem klagenden Deutschen Pelz Institut bemängelte er, dass keinerlei Beweise für die verharmlosende Darstellung der Pelzindustrie vorgelegt wurden. Deshalb sei es statthaft, genehmigte Flugblattaktionen durchzuführen und die Bevölkerung über die Produktionspraktiken aufzuklären.
Ein - rechtlich unzulässiger - Boykottaufruf gegenüber dem Besuch einzelner Geschäfte sei damit nicht verbunden. Brigitte Jenner von den Tierversuchsgegnern Berlin und Brandenburg freut sich über das Urteil: »Diese Aufklärung halten wir in unserer Demokratie für unerlässlich, um zu erreichen, dass Tiere entsprechend ihrer Art und ihren Bedürfnissen ohne Qual und gewaltsamen Tod leben können. Eine Forderung, die in unserem geltenden Tierschutzgesetz verankert ist«.
Das Urteil war eines der Top-Ereignisse des Jahres 1999!
"Das Landgericht Berlin weist eine Unterlassungsklage des Deutschen Pelz Instituts gegen den Verein Tierversuchsgegner Berlin und Brandenburg zurück. Die Tierschützer hatten vor Pelzgeschäften mit Flugblättern »Mein Pelz ist mein Leben« demonstriert."